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Grenzübergreifende Zusammenarbeit Freistaat Bayern-Tschechische Republik 2007-2013 (INTERREG IV A)

Informationen in tschechischer Sprache

Informace pro žadatele:
www.strukturalni-fondy.cz

Tschechische Fahne

Zielsetzung

Durch das Ziel-3-Programm Freistaat Bayern-Tschechische Republik 2007-2013 (INTERREG IV A) wird die grenzübergreifende Zusammenarbeit im bayerisch-tschechischen Grenzraum gefördert.

Zielsetzung des Programms ist, die Weiterentwicklung des bayerisch-tschechischen Grenzgebietes zu einem gemeinsamen Lebens-, Natur- und Wirtschaftsraum, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Region sowie die nachhaltige Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen.

Förderinhalte

Die geförderten Bereiche gliedern sich in zwei "Prioritäten":

  • Priorität 1: Wirtschaftliche Entwicklung, Humanressourcen und Netzwerke (z.B. wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung des Wirtschaftsraumes, Tourismus, Freizeit und Erholung, berufliche Bildung und Arbeitsmarkt, Wissenschaft, Forschung, Kultur, Gesundheit, Soziales, Zivil- und Katastrophenschutz, Netzwerke)
  • Priorität 2: Raum- und Umweltentwicklung (z.B. Umwelt- und Naturschutz, Raumplanung und Entwicklung des ländlichen Raumes, Verkehr)

Fördergebiet

In Bayern: die Landkreise Amberg-Sulzbach, Bayreuth, Cham, Deggendorf, Freyung-Grafenau, Hof, Kronach, Kulmbach, Neustadt an der Waldnaab, Passau, Regen, Regensburg, Schwandorf, Straubing-Bogen, Tirschenreuth und Wunsiedel im Fichtelgebirge sowie die kreisfreien Städte Amberg, Bayreuth, Hof, Passau, Regensburg, Straubing und Weiden in der Oberpfalz.

In der Tschechischen Republik: die Bezirke Plzeňský kraj (Bezirk Pilsen), Karlovarský kraj (Bezirk Karlsbad) und Jihočeský kraj (Bezirk Südböhmen).

Fördervolumen

Für den gesamten Zeitraum 2007-2013 stehen EFRE-Mittel in Höhe von rund 115 Mio. € für das Fördergebiet Bayern-Tschechien zur Verfügung.

Förderbedingungen

Es ist zwischen Förderbedingungen für Großprojekte und Förderbedingungen für Kleinprojekte zu unterscheiden. Grundlegende Förderbedingungen sind:

1. Bei Projekten mit über 25.000 € Gesamtkosten (Großprojekte) benennen die Projektpartner gem. Art. 20 der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 aus ihrer Mitte einen federführend zuständigen Partner ("Leadpartner").

Unabhängig davon müssen die beteiligten Partner gem. Art. 19 der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 auf mindestens zwei der folgenden vier Arten zusammenarbeiten:

  • gemeinsame Ausarbeitung
  • gemeinsame Durchführung
  • gemeinsames Personal
  • gemeinsame Finanzierung.

Der Leadpartner stellt einen gemeinsamen zweisprachigen (deutsch-tschechischen) Antrag (Word-Doc / 1,1 MB) zur Förderung des Gesamtprojektes bei der zuständigen antragsbearbeitenden Stelle.

Die an dem Projekt beteiligten Partner schließen eine standardisierte Partnerschaftsvereinbarung (Word-Doc / 127 KB) ab. Diese ist von allen Partnern zu unterzeichnen und mit dem Antrag einzureichen.

Weiterführende Informationen finden Sie unter Hinweise für Antragsteller (PDF / 999 KB).

2. Bei Projekten mit bis zu 25.000 € Gesamtkosten (Kleinprojekte) erfolgt die Förderung über den Dispositionsfonds der Euregios. Die Partner müssen auf mindestens zwei der folgenden vier Arten zusammenarbeiten:

  • gemeinsame Ausarbeitung
  • gemeinsame Durchführung
  • gemeinsames Personal
  • gemeinsame Finanzierung.

Der bayerische Partner stellt einen deutschsprachigen Antrag (Word-Doc / 475 KB) zur Förderung eines bayerischen Projektteils bei der zuständigen antragsbearbeitenden Stelle.

Der tschechische Partner stellt einen tschechischsprachigen Antrag (Word-Doc / 483 KB) zur Förderung eines tschechischen Projektteils bei der zuständigen antragsbearbeitenden Stelle.

Weiterführende Informationen finden Sie unter Hinweise für Antragsteller (PDF / 999 KB).

Information und Publizität

In Art. 8 und 9 der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 sind die Vorgaben für die Informations- und Publizitätsmaßnahmen für die Begünstigten, die potentiell Begünstigten und die Öffentlichkeit geregelt.

Zudem steht Ihnen das Logo (JPG / 558 KB) des Ziel 3-Programms Freistaat Bayern - Tschechische Republik zur Verfügung. Weiterführende Informationen zu Förderhinweisen und andere Logos finden Sie unter Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung/Publizität.

Gemäß Art. 7 Abs. 2d der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 ist die Öffentlichkeit in geeigneter Form
über die bereitgestellte öffentliche Beteiligung zu informieren. Zu Ihrer Information finden Sie hier das Verzeichnis aller Begünstigten (Stand: 23.03.2011) (PDF / 151 KB)

Ansprechpartner

Antragsbearbeitende Stellen bei Projekten mit über 25.000 Euro Gesamtkosten
für bayerische Partner für tschechische Partner
Regierung von Oberfranken
Jochen Uebelhoer
Tel.: +49 921 604-1499
E-Mail: jochen.uebelhoer@reg-ofr.bayern.de
Krajský úřad Karlovarského kraje
Bc. Jaroslav Sobotka
Tel.: +420 353 502-166
E-Mail: jaroslav.sobotka@kr-karlovarsky.cz
Regierung der Oberpfalz
Wolfgang Riedel
Tel.: +49 (0)941 5680-365
E-Mail: wolfgang.riedel@reg-opf.bayern.de
Krajský úřad Plzeňského kraje
Ing. Jan Pribán
Tel.: +420 377 195-667
E-Mail: jan.priban@kr-plzensky.cz
Regierung von Niederbayern
Martin Schrötter
Tel.: +49 (0)871 808-1313
E-Mail: martin.schroetter@reg-nb.bayern.de
Krajský úřad Jihočeského kraje
Mgr. Vanda Pánková
Tel.: +420 386 720-162
E-Mail: pankova@kraj-jihocesky.cz

Antragsbearbeitende Stellen bei Projekten mit bis zu 25.000 Euro Gesamtkosten
für bayerische Partner für tschechische Partner
Euregio Egrensis
Tel.: +49 (0)9231 6692-0
E-Mail: info@euregio-egrensis.de
Internet: www.euregio-egrensis.de
Euregio Egrensis
Tel.: +420 353 223-188
E-Mail: olga.krizova@euregio-egrensis.cz
Internet: www.euregio-egrensis.cz
Euregio Bayerischer Wald -
Böhmerwald - Unterer Inn

Tel.: +49 (0)8551 57-100
E-Mail: info@euregio-bayern.de
Internet: www.euregio-bayern.de
Euroregion Šumava
 
Tel.: +420 376 399-472
E-Mail: info@euregio.cz
Internet: www.euregio.cz

Abrufbare Dokumente:


Rechtsgrundlagen

Maßgebliche Rechtsgrundlagen sind insbesondere:

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