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Transparenz
In der Förderperiode 2007-2013 ist gemäß den Vorgaben der Durchführungsverordnung (insbesondere Art. 6 und 7 Abs. 2d VO (EG) Nr. 1828/2006) vorgesehen, dass die Öffentlichkeit in geeigneter Form über die bereitgestellte öffentliche Beteiligung informiert wird. Für diesen Zweck ist ein Verzeichnis zu veröffentlichen, in dem der Begünstigte der EU-Förderung, die Bezeichnung des Vorhabens und der Betrag der für das Vorhaben bereitgestellten öffentlichen Mittel darzustellen ist.
Zu Ihrer Information finden Sie hier das Verzeichnis aller Begünstigten (Stand 31.12.2010):
Liste der Begünstigten Bayern/Deutschland - Stand: 31.12.2010 (PDF / 383 KB)
Quelle: EFRE - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung 2007 - 2013.