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Innovationsgutscheine

Forschen mit Partnern im Ausland

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Innovationsgutscheine führen kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe aus Bayern mit bis zu 50 Mitarbeitern an die Zusammenarbeit auch mit ausländischen Forschungseinrichtungen und forschungsstarken Unternehmen im Ausland heran. 

Bei einem Fördersatz von maximal 50 % können Unternehmen mit Sitz in Bayern bis zu 7.500 Förderung pro Innovationsvorhaben – auch mit ausländischen Forschungspartnern - erhalten. 

Gefördert werden wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung (z.B. Studien) sowie umsetzungsorientierten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (z.B. Entwicklung von Prototypen). Antragsunterlagen sind unter www.innovationsgutschein-bayern.de zu finden. 



Quelle: http://www.stmwivt.bayern.de//aussenwirtschaft/aktiv-in-bayern/innovationsgutscheine/ (17. 05. 2012)