Rechtsvorschriften
Hier finden Sie die letzten Fassungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) mit Erläuterungen und Begründungen. Mit der Energieeinsparverordnung hat die Bundesregierung in rund 30 Jahren kontinuierlich einen am Stand der Technik und der Wirtschaftlichkeit orientierten zuverlässigen rechtlichen Rahmen für die zahlreichen im Gebäudebereich beteiligten Branchen und Energieverbraucher entwickelt. Außerdem finden Sie hier weitere Vorschriften zur Energieverbrauchskennzeichnung, Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung etc..
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein Teil des deutschen Baurechts und dient dem Klimaschutz. Sie trat am 01. Februar 2002 in Kraft und löste damit die Wärmeschutzverordnung von 1995 (WSchVO) und die Heizungsanlagen-Verordnung (HeizAnlV) ab und fasste diese zusammen.
Alle neu gebauten Gebäude müssen die Anforderungen der jeweiligen EnEV erfüllen. Bei bereits bestehenden Gebäuden gibt es die sogenannte Nachrüstpflicht, die jedoch durch das Wirtschaftlichkeitsgebot beschränkt wird. Daher sind für Bestandsgebäude auch die älteren Fassungen der EnEV noch von Interesse.
Die zweite Fassung folgte 2004 (EnEV 2004) und zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden gab es eine weitere Neufassung, die seit dem 1. Oktober 2007 gültig war.
- Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007:
- Eine Kurzinformation zur EnEV 2007 mit dem neuen Energieausweis im Gebäudebestand (898 KB) informiert über wesentliche neue Inhalte, Änderungen in der Berechnungsmethodik sowie die Umsetzung in Bayern.
- Wortlaut der Bayerischen Zuständigkeits- und Durchführungsverordnung (ZVEnEV) 2008
- und dazu die Begründung zur Änderung der ZVEnEV 2008 (29 KB).
- Energieeinsparverordnung (EnEV) 2002 mit Begründung zur EnEV 2002 (aus Seite "Zukunft Haus" der Deutschen Energieagentur (dena)).