Rechtsvorschriften
- Der Gesetzestext des EEWärmeG in den Fassungen von 2011 und 2008 kann zusammen mit einer konsolidierten Begründung auf den Seiten des Bundesumweltministeriums abgerufen werden.
- Das BMU hat auch wichtige Fragen und Antworten zum EEWärmeG sowie einen Kurzüberblick zum EEWärmeG (PDF extern) zusammengestellt.
- Text des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von 2008 (PDF extern)
- Die Richtlinie vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (PDF extern) setzt für jedes Mitgliedsland gesondert den Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Endenergieverbrauch fest, der von dem Mitgliedsland 2020 erreicht werden muss (für Deutschland 18 %), damit sich in der gesamten EU der Anteil dann auf 20 % beläuft.
- § 50 des Energiesteuergesetzes regelt die Steuerentlastung für Biokraft- und Bioheizstoffe.