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Förderprogramme

Innovationsgutschein

Innovationsgutschein für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe in Bayern

Mit der Ausgabe von Innovationsgutscheinen für die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen sollen kleine Unternehmen an die Zusammenarbeit mit anerkannten Forschungseinrichtungen herangeführt und so fit für die Herausforderungen der Zukunft gemacht werden. Der Flyer gibt Auskunft über Antragstellung und Fördervoraussetzungen.
Detaillierte Informationen sind unter http://www.innovationsgutschein-bayern.de erhältlich.

Stand: November 2010

Deckblatt der Broschüre: Innovationsgutschein für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe in Bayern

Kleine Betriebe können seit dem 1. Juni 2009 mit staatlichen Innovationsgutscheinen wissenschaftliche Beratungen in Anspruch nehmen. Mit der Ausgabe von Innovationsgutscheinen für die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen sollen kleine Unternehmen an die Zusammenarbeit mit anerkannten Forschungseinrichtungen herangeführt und so fit für die Herausforderungen der Zukunft gemacht werden.
Der Freistaat Bayern bezuschusst mit maximal 7.500 Euro pro Unternehmen bei einem 50%-igen Fördersatz die Erstellung von Machbarkeitsstudien und die Entwicklung neuer Ideen bis zur Anwendung. "Bei den Innovationsgutscheinen geht es in erster Linie darum, die Hemmschwelle abzubauen, die es gerade bei kleineren Betrieben gegenüber wissenschaftlicher Unterstützung noch gibt", erklärte Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil.
Das Programm läuft zunächst drei Jahre und wird aus dem Haushalt mit sechs Millionen Euro unterstützt. Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Vorjahresumsatz bzw. einer Vorjahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro.
Träger des Programms ist die Bayern Innovativ GmbH in Nürnberg. Weitere Informationen sind unter www.innovationsgutschein-bayern.de erhältlich.


Staatsminister Martin Zeil vergibt den 100. Innovationsgutschein an die Zeller GmbH in Obing am 11. Dezember 2009

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Staatsminister Martin Zeil vergibt den 500. Innovationsgutschein an die Pharmpur GmbH am 24. Februar 2011

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Richtlinie zur Durchführung des Bayerischen Kreditprogramms für die Förderung des Mittelstandes (Bayerisches Mittelstandskreditprogramm - MKP)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie vom 9. Dezember 2008 Az.: IV/4-3542/211/1.
Die mit öffentlichen Zinszuschüssen subventionierten MKP-Darlehen werden an Existenzgründer, mittelständische gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe ausgereicht. Die Darlehen werden von der LfA Förderbank Bayern über eine Hausbank an den Letztkreditnehmer durchgeleitet. Nähere Einzelheiten zur Förderung und zu den Zuwendungsvoraussetzungen sind aus der Richtlinie zu ersehen.

Deckblatt der Broschüre: Richtlinie zur Durchführung des Bayerischen Kreditprogramms für die Förderung des Mittelstandes (Bayerisches Mittelstandskreditprogramm - MKP)

Existenzgründung in Bayern

Diese Broschüre zeigt Existenzgründern und Unternehmensnachfolgern die angebotene Unterstützungspalette auf, die von Information, Beratung und Experten-Coaching bis hin zur finanziellen Förderung über zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse reicht.

Stand: Januar 2011

Deckblatt der Broschüre: Existenzgründung in Bayern

Wegweiser zu Fördermöglichkeiten für Existenzgründer und Mittelstand in Bayern

Der "Wegweiser zu Fördermöglichkeiten für Existenzgründer und Mittelstand in Bayern" gibt einen umfassenden Überblick über die vorhandenen Fördermöglichkeiten für Unternehmen in Bayern. Er weist den Weg durch die bayerische Förderlandschaft und führt Unternehmer und Existenzgründer ohne Umweg zu den richtigen Ansprechpartnern.

Stand: Juni 2011

Deckblatt der Broschüre: Wegweiser zu Fördermöglichkeiten für Existenzgründer und Mittelstand in Bayern

Flyer zur gewerblichen Wirtschaftsförderung in Bayern

Das Faltblatt gibt einen Überblick über die möglichen Förderleistungen besonders für kleine und mittelständische Unternehmen sowie für Existenzgründer.

Stand: April 2010

Deckblatt der Broschüre: Flyer zur gewerblichen Wirtschaftsförderung in Bayern

Förderangebot der LfA Förderbank Bayern


Regionale Förderungsprogramme einschließlich Tourismusförderung

Ansprechpartner:
Für den Vollzug der Regionalförderung sind die jeweiligen Wirtschaftsabteilungen der Bezirksregierungen zuständig.

Fördergebiete in Bayern (Karte)

Verkleinerte Grafik Foerdergebietskarte

Lesen / Ausdrucken (PDF / 1,64 MB)

Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)

  • Teil II des Koordinierungsrahmens ab 2009
    Regelungen über Voraussetzungen, Art und Intensität der Förderung

    Lesen/Ausdrucken (PDF / 110,66 KB)
  • Positivliste (Anhang 9) zu Ziffer 2.1.1 Teil II des Koordinierungsrahmens
    Lesen/Ausdrucken (PDF / 108,94 KB)
  • Bedingungen für die Förderung von gemieteten- bzw. geleasten Wirtschaftsgütern (Anhang 10) des Koordinierungsrahmens
    Lesen/Ausdrucken (PDF / 103,01 KB)
  • Fördergebiet (Anhang 12) zu Ziffer 2.5 Teil II des Koordinierungsrahmens
    Lesen/Ausdrucken (PDF / 968,52 KB)
  • Subventionswerttabelle
    Lesen/Ausdrucken (PDF / 76,87 KB)
  • Förderanträge:

    Wichtiger Hinweis:
    Mit dem Investitionsvorhaben darf erst begonnen werden, nachdem die Bewilligungsstelle die grundsätzliche Förderfähigkeit des beantragten Vorhabens schriftlich bestätigt hat. Andernfalls ist eine Förderung des Vorhabens von vornherein ausgeschlossen.

Richtlinie zur Durchführung der bayerischen regionalen Förderungsprogramme für die gewerbliche Wirtschaft (BRF)

  • Förderanträge

    Wichtiger Hinweis:
    Sofern das Vorhaben in den GRW-Gebieten* der Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz und Oberfranken durchgeführt wird, darf mit dem Investitionsvorhaben erst begonnen werden, nachdem die Bewilligungsstelle die grundsätzliche Förderfähigkeit des beantragten Vorhabens schriftlich bestätigt hat. Andernfalls ist eine Förderung des Vorhabens von vornherein ausgeschlossen.

    *) Landkreise Rottal-Inn, Passau, Freyung-Grafenau, Regen, Cham,
    Schwandorf, Amberg-Sulzbach, Neustadt an der Waldnaab, Tirschenreuth,
    Bayreuth, Wunsiedel,Kulmbach, Hof, Kronach, Lichtenfels und Coburg
    Städte Passau, Weiden, Amberg, Bayreuth, Hof, Coburg

Ergänzender Hinweis:
Im Rahmen der bayerischen GRW- und BRF Förderung kann im Bedarfsfall die "Bundesregelung Kleinbeihilfen" vom 29.12.2008 bei Kumulierungen mit anderen Beihilferegelungen, wie z.B. mit Bürgschaften, zinsvergünstigten Darlehen u.ä. befristet bis zum 31.12.2010 angewandt werden, sofern die Gesamtförderung den Höchstbetrag von 500 Tausend € nicht überschreitet.



Richtlinie zur Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten

Richtlinie zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE)


Transparenz

Um die von der EU geforderte verstärkte Transparenz von Fördermaßnahmen zu gewährleisten, ist ein Verzeichnis über die gewährten GRW-Beihilfen auf der Internetseite zu veröffentlichen. Diese Übersicht wird ein Mal jährlich zum 30. Juni aktualisiert.


Beteiligungskapital

  • BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH
  • Bayern Kapital GmbH
  • Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften - German Private Equity and Venture Capital Association e.V. (BVK)
  • Unternehmensbeteiligungsgesellschaften

    Die Tätigkeit und Beaufsichtigung von Unternehmensbeteiligungsgesellschaften ist im Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG) geregelt. Danach können sich Kapitalbeteiligungsgesellschaften als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft (UBG) anerkennen lassen, wenn sie die im Gesetz genannten Voraussetzungen u.a. hinsichtlich Rechtsform, Eigentümerstruktur, Unternehmensgegenstand und Anlagegrenzen erfüllen. Mit der Anerkennung einher geht die Befreiung von der Gewerbesteuer nach § 3 Gewerbesteuergesetz (GewStG) und Erleichterungen bei den Regelungen über den Eigenkapitalersatz. Anerkannte Unternehmensbeteiligungsgesellschaften dürfen die Bezeichnung Unternehmensbeteiligungsgesellschaft in der Firma führen.

    In Bayern gibt es derzeit neun Unternehmensbeteiligungsgesellschaften:

    • AF Eigenkapitalfonds für deutschen Mittelstand GmbH & Co. KG, München
    • APEP Dachfonds GmbH & Co. KG, München
    • BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH, München
    • Bayern Mezzaninekapital GmbH & Co. KG, München
    • Konsortium AG, Gersthofen
    • Malibo GmbH & Co. Unternehmensbeteiligungs KG, Pullach im Isartal
    • Sparkassen-Mittelstandskapital MM-LI-MI GmbH, Memmingen
    • S-Partner Kapital AG, München
    • UniCredit Beteiligungs GmbH, München

    Zuständig für die Anerkennung und Beaufsichtigung von Unternehmensbeteiligungsgesellschaften in Bayern ist das StMWIVT.

    Ansprechpartner:
    Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
    Referat III/3
    Dr. Florian Schwimmer
    Prinzregentenstraße 28
    80538 München

    Tel. +49 89 2162-2226
    E-Mail: florian.schwimmer@stmwivt.bayern.de





Quelle: http://www.stmwivt.bayern.de//foerderprogramme/ (09. 02. 2012)