Förderprogramme
Innovationsgutschein
Innovationsgutschein für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe in Bayern
Mit der Ausgabe von Innovationsgutscheinen für die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen sollen kleine Unternehmen an die Zusammenarbeit mit anerkannten Forschungseinrichtungen herangeführt und so fit für die Herausforderungen der Zukunft gemacht werden. Der Flyer gibt Auskunft über Antragstellung und Fördervoraussetzungen.
Detaillierte Informationen sind unter http://www.innovationsgutschein-bayern.de erhältlich.
Stand: November 2010
Kleine Betriebe können seit dem 1. Juni 2009 mit staatlichen Innovationsgutscheinen wissenschaftliche Beratungen in Anspruch nehmen. Mit der Ausgabe von Innovationsgutscheinen für die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen sollen kleine Unternehmen an die Zusammenarbeit mit anerkannten Forschungseinrichtungen herangeführt und so fit für die Herausforderungen der Zukunft gemacht werden.
Der Freistaat Bayern bezuschusst mit maximal 7.500 Euro pro Unternehmen bei einem 50%-igen Fördersatz die Erstellung von Machbarkeitsstudien und die Entwicklung neuer Ideen bis zur Anwendung. "Bei den Innovationsgutscheinen geht es in erster Linie darum, die Hemmschwelle abzubauen, die es gerade bei kleineren Betrieben gegenüber wissenschaftlicher Unterstützung noch gibt", erklärte Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil.
Das Programm läuft zunächst drei Jahre und wird aus dem Haushalt mit sechs Millionen Euro unterstützt. Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Vorjahresumsatz bzw. einer Vorjahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro.
Träger des Programms ist die Bayern Innovativ GmbH in Nürnberg. Weitere Informationen sind unter www.innovationsgutschein-bayern.de erhältlich.
Staatsminister Martin Zeil vergibt den 100. Innovationsgutschein an die Zeller GmbH in Obing am 11. Dezember 2009
Staatsminister Martin Zeil vergibt den 500. Innovationsgutschein an die Pharmpur GmbH am 24. Februar 2011
Richtlinie zur Durchführung des Bayerischen Kreditprogramms für die Förderung des Mittelstandes (Bayerisches Mittelstandskreditprogramm - MKP)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie vom 9. Dezember 2008 Az.: IV/4-3542/211/1.
Die mit öffentlichen Zinszuschüssen subventionierten MKP-Darlehen werden an Existenzgründer, mittelständische gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe ausgereicht. Die Darlehen werden von der LfA Förderbank Bayern über eine Hausbank an den Letztkreditnehmer durchgeleitet. Nähere Einzelheiten zur Förderung und zu den Zuwendungsvoraussetzungen sind aus der Richtlinie zu ersehen.
Existenzgründung in Bayern
Diese Broschüre zeigt Existenzgründern und Unternehmensnachfolgern die angebotene Unterstützungspalette auf, die von Information, Beratung und Experten-Coaching bis hin zur finanziellen Förderung über zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse reicht.
Stand: Januar 2011
Wegweiser zu Fördermöglichkeiten für Existenzgründer und Mittelstand in Bayern
Der "Wegweiser zu Fördermöglichkeiten für Existenzgründer und Mittelstand in Bayern" gibt einen umfassenden Überblick über die vorhandenen Fördermöglichkeiten für Unternehmen in Bayern. Er weist den Weg durch die bayerische Förderlandschaft und führt Unternehmer und Existenzgründer ohne Umweg zu den richtigen Ansprechpartnern.
Stand: Juni 2011
Flyer zur gewerblichen Wirtschaftsförderung in Bayern
Das Faltblatt gibt einen Überblick über die möglichen Förderleistungen besonders für kleine und mittelständische Unternehmen sowie für Existenzgründer.
Stand: April 2010
Förderangebot der LfA Förderbank Bayern
- Gründung
- Wachstum
- Innovation
- Umweltschutz
- Stabilisierung
- Sonstige Finanzierung
- Publikationen der LfA
Regionale Förderungsprogramme einschließlich Tourismusförderung
Ansprechpartner:
Für den Vollzug der Regionalförderung sind die jeweiligen
Wirtschaftsabteilungen der Bezirksregierungen zuständig.
Fördergebiete in Bayern (Karte)
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Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)
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Teil II des Koordinierungsrahmens ab 2009
Regelungen über Voraussetzungen, Art und Intensität der Förderung
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Positivliste (Anhang 9) zu Ziffer 2.1.1 Teil II des Koordinierungsrahmens
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Bedingungen für die Förderung von gemieteten- bzw. geleasten Wirtschaftsgütern (Anhang 10) des Koordinierungsrahmens
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Fördergebiet (Anhang 12) zu Ziffer 2.5 Teil II des Koordinierungsrahmens
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Subventionswerttabelle
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Förderanträge:
Wichtiger Hinweis:
Mit dem Investitionsvorhaben darf erst begonnen werden, nachdem die Bewilligungsstelle die grundsätzliche Förderfähigkeit des beantragten Vorhabens schriftlich bestätigt hat. Andernfalls ist eine Förderung des Vorhabens von vornherein ausgeschlossen.-
GRW-Antragsformular gewerbliche Wirtschaft
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mit Beiblatt Arbeitsplätze
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GRW-Antragsformular gewerbliche Wirtschaft
Richtlinie zur Durchführung der bayerischen regionalen Förderungsprogramme für die gewerbliche Wirtschaft (BRF)
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BRF 2008 gültig ab 01.09.2008
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Förderanträge
Wichtiger Hinweis:
Sofern das Vorhaben in den GRW-Gebieten* der Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz und Oberfranken durchgeführt wird, darf mit dem Investitionsvorhaben erst begonnen werden, nachdem die Bewilligungsstelle die grundsätzliche Förderfähigkeit des beantragten Vorhabens schriftlich bestätigt hat. Andernfalls ist eine Förderung des Vorhabens von vornherein ausgeschlossen.*) Landkreise Rottal-Inn, Passau, Freyung-Grafenau, Regen, Cham,
Schwandorf, Amberg-Sulzbach, Neustadt an der Waldnaab, Tirschenreuth,
Bayreuth, Wunsiedel,Kulmbach, Hof, Kronach, Lichtenfels und Coburg
Städte Passau, Weiden, Amberg, Bayreuth, Hof, Coburg-
BRF-Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft - Industrie, Handwerk und sonstiges Dienstleistungsgewerbe - (Vordruck Nr. 90 IH/2011)
- Ausfüllbares Word-Doc (362 KB)
- PDF-Datei: Lesen/Ausdrucken (PDF / 174,6 KB)
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BRF-Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft - Tourismus - (Vordruck Nr. 90 FV/2011)
- Ausfüllbares Word-Doc (410 KB)
- PDF-Datei: Lesen/Ausdrucken (PDF / 223,12 KB)
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Ergänzender Hinweis:
Im Rahmen der bayerischen GRW- und
BRF Förderung kann im Bedarfsfall die
"Bundesregelung Kleinbeihilfen" vom 29.12.2008 bei Kumulierungen mit anderen
Beihilferegelungen, wie z.B.
mit Bürgschaften, zinsvergünstigten Darlehen u.ä.
befristet bis zum 31.12.2010 angewandt werden, sofern die Gesamtförderung den Höchstbetrag von
500 Tausend nicht überschreitet.
Richtlinie zur Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten
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Seilbahn-Richtlinie gültig ab 06.03.2009
PDF-Datei: Lesen/Ausdrucken (PDF / 36,04 KB) -
Förderantrag:
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Antrag für gewerbliche Unternehmen:
Ausfüllbares Word-Doc (373 KB)
PDF-Datei: Lesen/Ausdrucken (PDF / 223,12 KB)
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kommunale (Gebiets-)Körperschaften füllen bitte das Antragsformular Muster 1a zu Art. 44 BayHO aus.
Ausfüllbares Word-Doc (270 KB)
PDF-Datei: Lesen/Ausdrucken (PDF / 24,98 KB)
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Richtlinie zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE)
- Lesen/Ausdrucken (PDF / 47,42 KB)
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Förderantrag:
Ausfüllbares Word-Doc (270 KB)
PDF-Datei: Lesen/Ausdrucken (PDF / 24,98 KB)
Transparenz
Um die von der EU geforderte verstärkte Transparenz von Fördermaßnahmen zu gewährleisten, ist ein Verzeichnis über die gewährten GRW-Beihilfen auf der Internetseite zu veröffentlichen. Diese Übersicht wird ein Mal jährlich zum 30. Juni aktualisiert.
- Lesen/Ausdrucken (PDF / 57,81 KB)
Beteiligungskapital
- BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH
- Bayern Kapital GmbH
- Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften - German Private Equity and Venture Capital Association e.V. (BVK)
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Unternehmensbeteiligungsgesellschaften
Die Tätigkeit und Beaufsichtigung von Unternehmensbeteiligungsgesellschaften ist im Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG) geregelt. Danach können sich Kapitalbeteiligungsgesellschaften als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft (UBG) anerkennen lassen, wenn sie die im Gesetz genannten Voraussetzungen u.a. hinsichtlich Rechtsform, Eigentümerstruktur, Unternehmensgegenstand und Anlagegrenzen erfüllen. Mit der Anerkennung einher geht die Befreiung von der Gewerbesteuer nach § 3 Gewerbesteuergesetz (GewStG) und Erleichterungen bei den Regelungen über den Eigenkapitalersatz. Anerkannte Unternehmensbeteiligungsgesellschaften dürfen die Bezeichnung Unternehmensbeteiligungsgesellschaft in der Firma führen.
In Bayern gibt es derzeit neun Unternehmensbeteiligungsgesellschaften:
- AF Eigenkapitalfonds für deutschen Mittelstand GmbH & Co. KG, München
- APEP Dachfonds GmbH & Co. KG, München
- BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH, München
- Bayern Mezzaninekapital GmbH & Co. KG, München
- Konsortium AG, Gersthofen
- Malibo GmbH & Co. Unternehmensbeteiligungs KG, Pullach im Isartal
- Sparkassen-Mittelstandskapital MM-LI-MI GmbH, Memmingen
- S-Partner Kapital AG, München
- UniCredit Beteiligungs GmbH, München
Zuständig für die Anerkennung und Beaufsichtigung von Unternehmensbeteiligungsgesellschaften in Bayern ist das StMWIVT.
Ansprechpartner:
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
Referat III/3
Dr. Florian Schwimmer
Prinzregentenstraße 28
80538 MünchenTel. +49 89 2162-2226
E-Mail: florian.schwimmer@stmwivt.bayern.de


