Viele Aspekte des menschlichen Lebens beanspruchen Raum. So werden Flächen etwa für neue Gewerbegebiete, die Errichtung von Einkaufszentren, den Ausbau des Straßen- und Eisenbahnnetzes, für Windenergie- und Solaranlagen oder Vorhaben des Tourismus benötigt. Aber alles auf einmal und überall ist nicht möglich.
Die Landesentwicklung trägt entscheidend dazu bei, die vielfältigen Nutzungsansprüche an den Raum möglichst optimal zu koordinieren und auftretende Konflikte zu lösen. Sie hat dabei immer auch die Bedürfnisse nachfolgender Generationen im Blick.
Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern: Der Ministerrat hat am 5. Februar 2013 den Entwurf einer Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern beschlossen und dem Landtag zu dessen Zustimmung gem. Art. 20 Abs. 2 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) vorgelegt.