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Pressearchiv

28. Januar 2009
Wirtschaftspolitik

Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil zur Abstimmung über das Mindestlohnpaket im Wirtschaftsausschuss des Bundesrats

Zeil: „Mindestlohnpaket ist Angriff auf die Tarifautonomie und nicht zustimmungsfähig“

MÜNCHEN Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil will dem Mindestlohnpaket der Bundesregierung in der morgigen Sitzung des Wirtschaftsausschuss des Bundesrates nicht zustimmen. Nach Einschätzung des Ministers würde sich das Vorhaben der Bundesregierung insgesamt negativ auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt auswirken: „Das Gesetzespaket ist ein Angriff auf die Tarifautonomie in Deutschland. Es bildet den Einstieg in staatliches Lohndiktat, führt zu mehr Regulierung am Arbeitsmarkt und erhöht die Bürokratiekosten der Unternehmen.“ Mindestlöhne würden zudem in vielen Branchen lediglich die Position der Marktführer zu Lasten kleinerer Wettbewerber stärken. Zeil: „Wir dürfen die Fehler des Postmindestlohns nicht noch einmal wiederholen. Staatliche Lohnsetzung darf den Wettbewerb nicht ersticken.“

Der Wirtschaftsminister lehnt Mindestlöhne aus grundsätzlichen Erwägungen ab: „Sie kosten Arbeitsplätze und vernichten Jobchancen gerade dort, wo sie am dringendsten benötigt werden, im Bereich der Geringqualifizierten. Diesen beschäftigungspolitischen Irrweg kann ich nicht unterstützen.“ Zeil spricht sich stattdessen erneut für Kombilöhne aus. „Kombilöhne sind die sozialere und marktgerechtere Alternative. Sie garantieren ein gesellschaftspolitisch erwünschtes Mindesteinkommen“, so Zeil.

Die Bundesregierung hat am 22. Januar 2009 die Novellierung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Mindestarbeitsbedingungengesetz sowie die Aufnahme sechs weiterer Branchen in das Entsendegesetz beschlossen. Es handelt sich dabei um die Bereiche Pflegedienste, Sicherheitsdienste, Abfallwirtschaft, Bergbau-Spezialarbeiten, Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft sowie Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach Sozialgesetzbuch II oder III. Der Bundesrat wird am 13. Februar 2009 über die Gesetzesänderungen entscheiden.
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Pressemitteilung-Nr. 57/09




Quelle: http://www.stmwivt.bayern.de//presseinfo/pressearchiv/2009/01/pm57.html (23. 05. 2012)