Technologieförderung
Bayerisches Förderprogramm Elektromobilität
Ab dem 1. August 2009 können über das bayerische Förderprogramm Elektromobilität Forschung, Entwicklung und Erprobung von Elektrofahrzeugen beziehungsweise hierzu notwendiger Teilsysteme und Komponenten unterstützt werden.
Gefördert werden können einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte und Kooperationsvorhaben mit hohem Innovationsgehalt, die in Bayern durchgeführt werden. Die Förderung umfasst insbesondere folgende Themenbereiche und Fragestellungen:
- Batterietechnologien, Elektrische Antriebe, Elektronische Regelungs- und Steuersysteme, Softwaregestütztes Energiemanagement, Fahrzeuginterne Datenkommunikation, Fahrerassistenzsysteme, Sicherheitstechnik, Normung, Zertifizierung, Logistik und Infrastruktur für die (Energie-) Versorgung, Technologiestudien
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Einrichtungen staatlicher Hochschulen in Bayern. Ein Schwerpunkt liegt bei Unternehmen der Automobilbranche, vor allem im Mittelstand.
Die Förderung von Unternehmen ist auf maximal 50 % der zuwendungsfähigen Kosten im Falle der industriellen Forschung, auf maximal 25 % der zuwendungsfähigen Kosten im Fall der experimentellen Entwicklung beschränkt. Für Hochschulen und Forschungsinstitute kann ein höherer Fördersatz gewährt werden. Die Förderung eines Verbundvorhabens darf grundsätzlich 50 % nicht übersteigen.
Weitere Informationen können den Richtlinien entnommen werden:
- Lesen / Ausdrucken (PDF / 27,51 KB)
Innovationsgutschein
Innovationsgutschein für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe in Bayern
Mit der Ausgabe von Innovationsgutscheinen für die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen sollen kleine Unternehmen an die Zusammenarbeit mit anerkannten Forschungseinrichtungen herangeführt und so fit für die Herausforderungen der Zukunft gemacht werden. Der Flyer gibt Auskunft über Antragstellung und Fördervoraussetzungen.
Detaillierte Informationen sind unter http://www.innovationsgutschein-bayern.de erhältlich.
Stand: November 2010
Kleine Betriebe können seit dem 1. Juni 2009 mit staatlichen Innovationsgutscheinen wissenschaftliche Beratungen in Anspruch nehmen. Mit der Ausgabe von Innovationsgutscheinen für die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen sollen kleine Unternehmen an die Zusammenarbeit mit anerkannten Forschungseinrichtungen herangeführt und so fit für die Herausforderungen der Zukunft gemacht werden.
Der Freistaat Bayern bezuschusst mit maximal 7.500 Euro pro Unternehmen bei einem 50%-igen Fördersatz die Erstellung von Machbarkeitsstudien und die Entwicklung neuer Ideen bis zur Anwendung. "Bei den Innovationsgutscheinen geht es in erster Linie darum, die Hemmschwelle abzubauen, die es gerade bei kleineren Betrieben gegenüber wissenschaftlicher Unterstützung noch gibt", erklärte Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil.
Das Programm läuft zunächst drei Jahre und wird aus dem Haushalt mit sechs Millionen Euro unterstützt. Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Vorjahresumsatz bzw. einer Vorjahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro.
Träger des Programms ist die Bayern Innovativ GmbH in Nürnberg. Weitere Informationen sind unter www.innovationsgutschein-bayern.de erhältlich.
Video anläßlich der Vergabe des 100. Innovationsgutscheines am 11. Dezember 2009
Wirtschaftsminister Zeil übergibt 100. Innovationsgutschein an Fa. Zeller GmbH in Obing
Moderne Produktionstechnik
Bekanntmachung über die Förderung des Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkts "Moderne Produktionstechnik" im Rahmen des FITness-Programms Nordbayern und Ostbayern vom 9. April 2009
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Komplexe informationstechnische und elektronische Systeme
Bekanntmachung über die Förderung des Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkts "komplexe informationstechnische und elektronische Systeme" im Rahmen des Programms Bayern 2020 vom 30. März 2009
- Lesen / Ausdrucken (PDF / 32,48 KB)
Bayerischer Technologie-Transfer-Verbund - Ansprechpartner/ Institutionen
Die Broschüre informiert über: Bedeutung des Wissens- und Technologietransfers, Bayern Innovativ, Cluster Offensive Bayern, Bayern International, Bayern Kapital, Weitere Kontakt- und Informationsstellen für den Wissens- und Technologietransfer und Hinweise zu Fördermöglichkeiten
Stand: November 2007
Richtlinien zur Durchführung des Bayerischen Technologieförderungs-Programms (BayTP)
Hier finden Sie nähere Informationen zur staatlichen Förderung im Bereich der Entwicklung neuer Produkte und Verfahren in bestehenden Unternehmen bis 400 Mitarbeiter.
Stand: Dezember 2010
Richtlinien Technologieorientierte Unternehmensgründung (BayTOU)
Hier finden Sie nähere Informationen zur staatlichen Förderung im Bereich der Entwicklung neuer Produkte und Verfahren im Zusammenhang mit der Gründung von technologieorientierten Unternehmen.
Stand: Dezember 2011
Technologieförderung in Bayern - Neue Werkstoffe
Technologieförderung in Bayern - Informations- und Kommunikationstechnik
Durch das Förderprogramm Informations- und Kommunikationstechnik unterstützt die Bayerische Staatsregierung Unternehmen bei FuE-Arbeiten in der Informations- und Kommunikationstechnologie mit dem Ziel, die Entwicklung neuer IuK-Produkte zu fördern um so den Technologiestandort Bayern zu stärken.
Stand: November 2010
Förderprogramm "Mikrosystemtechnik Bayern"
Das Förderprogramm "Mikrosystemtechnik" unterstützt mittelständische Unternehmen bei der Weiterentwicklung und Anwendung dieser Zukunftstechnologie. Der Flyer gibt Auskunft über Art der Förderung und Antragstellung.
Stand: Juni 2010
Für Fragen können Sie sich an den Projektträger wenden:
MST - Mikrosystemtechnik Bayern
Bayerisches Förderprogramm Leitprojekte Medizintechnik
Ziel und Gegenstand
Der Freistaat Bayern unterstützt Verbund- und Kooperationsprojekte für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf dem Gebiet der Medizintechnik. Gefördert werden innovative FuE-Vorhaben von Technologien, Produkten und Verfahren sowie in begründeten Ausnahmefällen die Durchführung von Studien über die technische Durchführbarkeit für Vorhaben der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung.
Ziel ist es, die Umsetzung der Forschungsergebnisse in neue Produkte und Verfahren zu beschleunigen und die Kompetenz und Effizienz im Gesundheitswesen in Bayern zu steigern.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Mitglieder oder Einrichtungen staatlicher bayerischer Hochschulen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Förderung von Unternehmen ist auf maximal 50 % der zuwendungsfähigen Kosten im Falle der industriellen Forschung, auf maximal 25 % der zuwendungsfähigen Kosten im Fall der experimentellen Entwicklung beschränkt. Für Hochschulen und Forschungsinstitute kann ein höherer Fördersatz gewährt werden.
Es werden auch Mittel aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE) eingesetzt.
Weitere Informationen können den Richtlinien (PDF / 42,37 KB) entnommen werden.
Arbeitsgrundsätze zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
auf dem Gebiet der Bio- und Gentechnologie
(staatliche Beihilfe Nrn. N 528/2007).
- Lesen / Ausdrucken (PDF / 42 KB)





