Straßenverkehr: Verkehrssicherheit und Vorschriften für Straßenfahrzeuge
Die StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) enthält Anforderungen für kleine, zulassungsfreie Fahrzeuge, wie zum Beispiel leichte Fahrradanhänger bis hin zu sehr großen Fahrzeugen, die für Großraum- und Schwertransporte benötigt werden.
Die wesentlichen Ziele der StVZO sind Verkehrssicherheit, Umweltschutz und gleichartige Wettbewerbsbedingungen für den gewerblichen Personen- und Güterverkehr auf der Straße, zum Beispiel werden rund 70 Prozent aller Güter mit Lkw befördert. Auch der Individualverkehr mit Pkw ist unverzichtbarer Bestandteil unserer Mobilität.
Im Freisaat Bayern sind 96 Zulassungsbehörden für die Kfz-Zulassung zuständig; oftmals kann im Internet ein Wunschkennzeichen reserviert werden. Die Größe der Kfz-Kennzeichen ist nun nicht mehr in der StVZO, sondern in einer Anlage zur FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) geregelt. Das früher noch in der StVZO enthaltene Führerscheinrecht ist mittlerweile in der FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) geregelt.
Im Zuge europaweiter Harmonisierung von Vorschriften verweist die StVZO zunehmend auf umfangreiche EG-Richtlinien. Oder es bestehen bereits unmittelbar geltende EU-Verordnungen, die hohe Sicherheit- und Umweltstandards für Straßenfahrzeuge vorgeben.

