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Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

Ein neues Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse soll helfen, den Fachkräftemangel zu mindern. Ziel des Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen („Anerkennungsgesetz“) ist es, dass in einem schlanken zügigen Verfahren Entscheidungen über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen getroffen werden, die für die Wirtschaft von größtmöglichem Nutzen sind. Nur wenn die Anerkennungen ausländischer Berufsabschlüsse auch in den Unternehmen Akzeptanz finden, lässt sich das Fachkräftepotenzial unserer ausländischen Mitbürger optimal für den hiesigen Arbeitsmarkt erschließen.

Deshalb ist es so wichtig, dass - gerade im dualen System - die hohen Qualitätsstandards der beruflichen Ausbildung auch im Rahmen des Anerkennungsgesetzes zur Geltung kommen. Denn eine gute Ausbildung ist ein wesentlicher Wettbewerbsvorteil der bayerischen und deutschen Wirtschaft. Am besten können dies diejenigen Stellen beurteilen, die auch für die inländische Berufsausbildung zuständig sind. Daher werden Handwerkskammer und IHK die Entscheidungen über die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Bereich von Handwerk und Berufsbildung übernehmen. Sie haben das notwendige Know-how: Sie können am besten beurteilen, welche aktuellen Standards mit der jeweiligen Berufsausbildung untrennbar verbunden sind.

Das Gesetz soll am 01.04.2012 in Kraft treten, in manchen Bereichen ist allerdings schon heute eine Anerkennung möglich. Antragsberechtigt ist grundsätzlich jeder, der einen ausländischen Berufsabschluss vorweisen kann. Er muss ein ernsthaftes Interesse nachweisen, auf dem hiesigen Arbeitsmarkt tätig zu werden. Testläufe und Antragstourismus hingegen sind im Hinblick auf einen effektiven Einsatzes der Ressourcen in der Verwaltung möglichst zu vermeiden.

Auch im Übrigen ist die Eigenverantwortung des Antragstellers gefragt, soll mit einer schlanken Verwaltung eine qualitativ überzeugende Anerkennungsentscheidung im angemessenen Zeitraum erreicht werden: Wichtigste Ausgangsfrage wird dabei sein: Mit welchem deutschen Beruf ist der eigene ausländische Berufsabschluss am ehesten vergleichbar.
Erstinformationen finden sich hierzu  
für Interessierte auf http://www.anabin.de (Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse);
für Selbständige auf http://www.eap.bayern.de (Dienstleistungsportal Bayern - Einheitlicher Ansprechpartner). 

Die meisten deutschen Berufsbilder im Bereich von Handwerk und IHK finden sich

Der Antragsteller hat dann bei der zuständigen Behörde alle für den Nachweis der Gleichwertigkeit notwendigen Unterlagen einzureichen.

Weitere Informationen zu diesem Thema allgemein finden Sie unter:



Quelle: http://www.stmwivt.bayern.de//wirtschaft/auslaendische-bildungsabschluesse/ (23. 02. 2012)