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Börsenaufsicht

Die Börsenaufsichtsbehörde im Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie des Freistaates Bayern übt nach § 3 Abs. 1 des Börsengesetzes die Aufsicht über die Börse München und die Börse greenmarket aus. Diese erstreckt sich auf die Einhaltung der börsenrechtlichen Vorschriften und Anordnungen (Rechtsaufsicht) sowie auf die ordnungsgemäße Durchführung des Handels an der Börse (Marktaufsicht).

Börse München und Börse greenmarket

Die Börse München ist eine öffentlich-rechtliche Wertpapierbörse, die sich mit dem Fokus auf die Privatanleger und den Mittelstand als wichtiger deutscher Börsenplatz etabliert hat. Die Bayerische Börse AG ist ihr privatrechtlicher Träger. Mit der Börse greenmarket steht ebenfalls unter der Trägerschaft der Bayerischen Börse AG eine öffentlich-rechtliche Warenbörse für den Handel von CO2-Emissionszertifikaten bereit. Auf dem Spotmarkt werden European Union Allowances (EUA) und Certified Emission Rights (CER), auf dem Terminmarkt werden Futures auf die Europäischen Emissionsberechtigungen (EUA-Futures) gehandelt.

Aufsicht über die Börse nach dem Börsengesetz

Die staatliche Aufsicht dient der Sicherstellung eines rechtmäßigen, fairen und transparenten Börsenhandels. Die Börsenaufsicht nimmt die ihr nach dem Börsengesetz zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse nur im öffentlichen Interesse wahr.

Zu den Aufgaben der Börsenaufsicht gehören insbesondere folgende Bereiche:

Rechtsaufsicht

  • Genehmigung der Börse, Genehmigung der börseneigenen Regelwerke
  • Einhaltung der börsenrechtlichen Vorschriften
  • Aufsicht über die Börsenorgane (Geschäftsführung, Börsenrat, Handelsüberwachungsstelle)

Marktaufsicht

  • Überwachung der Preisfeststellung und der Börsengeschäftsabwicklung in Zusammenarbeit mit der Handelsüberwachungsstelle

Bei der Marktaufsicht macht die Börsenaufsichtsbehörde von ihren Befugnissen nur subsidiär Gebrauch. Die tägliche Handelsaufsicht erfolgt primär durch die bei den beiden Börsen eingerichtete Handelsüberwachungsstelle. Sie ist ein unabhängiges, organisatorisch in die Börse eingegliedertes Organ. Sie überwacht vor Ort den Börsenhandel und die Geschäftsabwicklung.

Es wird daher empfohlen, Fragen und Beschwerden bezüglich des Handels und der Geschäftsabwicklung zunächst direkt an die Handelsüberwachungsstelle der Börsen München und greenmarket per e-mail unter huest@boerse-muenchen.de oder telefonisch unter 089 549045-45 zu richten.

Börsenaufsichtsbehörden deutscher Länder

Aufsicht nach dem Wertpapierhandelsgesetz

Neben der Börsenaufsichtsbehörde überwacht auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Wertpapierhandel. Ihre Aufgaben konzentrieren sich auf die Verfolgung von Insiderhandelsverstößen und Marktmanipulationen. Rechtsgrundlage dafür sind die Regelungen im Wertpapierhandelsgesetz. Außerdem obliegt der BaFin gemäß den einschlägigen Regelungen im Wertpapierprospektgesetz die Billigung der Wertpapierprospekte für Wertpapiere, die öffentlich angeboten werden oder zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen werden sollen.

Die Börsenaufsichtsbehörde und die BaFin arbeiten eng zusammen und tauschen nach Maßgabe des § 8 BörsG untereinander alle Informationen aus, die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich sind.

Kontakt

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Börsenaufsichtsbehörde 
Prinzregentenstraße 28
80538 München

E-Mail

Ansprechpartner

MR Michael Pinegger
 Telefon: 089 2162-2320
 E-Mail
 
 RR'in Birgit Steurer
 Telefon: 089 2162-2506
 E-Mail

Weitere detaillierte Informationen

Interessierte Anlieger können sich an 

wenden. Die beiden Aktionärsvereinigungen verfolgen das Ziel, die Rechte und Interessen der Aktionäre zu wahren.



Quelle: http://www.stmwivt.bayern.de//wirtschaft/finanzplatz-bayern/boersenaufsicht/?fontSize=M (23. 05. 2012)