Förderprogramme
Bayerisches Förderprogramm Elektromobilität
Ab dem 1. August 2009 können über das bayerische Förderprogramm Elektromobilität Forschung, Entwicklung und Erprobung von Elektrofahrzeugen beziehungsweise hierzu notwendiger Teilsysteme und Komponenten unterstützt werden.
Gefördert werden können einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte und Kooperationsvorhaben mit hohem Innovationsgehalt, die in Bayern durchgeführt werden. Die Förderung umfasst insbesondere folgende Themenbereiche und Fragestellungen:
- Batterietechnologien, Elektrische Antriebe, Elektronische Regelungs- und Steuersysteme, Softwaregestütztes Energiemanagement, Fahrzeuginterne Datenkommunikation, Fahrerassistenzsysteme, Sicherheitstechnik, Normung, Zertifizierung, Logistik und Infrastruktur für die (Energie-) Versorgung, Technologiestudien
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Einrichtungen staatlicher Hochschulen in Bayern. Ein Schwerpunkt liegt bei Unternehmen der Automobilbranche, vor allem im Mittelstand.
Die Förderung von Unternehmen ist auf maximal 50 % der zuwendungsfähigen Kosten im Falle der industriellen Forschung, auf maximal 25 % der zuwendungsfähigen Kosten im Fall der experimentellen Entwicklung beschränkt. Für Hochschulen und Forschungsinstitute kann ein höherer Fördersatz gewährt werden. Die Förderung eines Verbundvorhabens darf grundsätzlich 50 % nicht übersteigen.
Weitere Informationen können den Richtlinien entnommen werden:
Richtlinien zur Durchführung des Förderprogramms "Elektromobilität"

- Richtlinien "Elektromobilität" (28 KB)
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