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Konjunkturprogramm Bayern

Staatliche Maßnahmen des StMWIVT im Konjunkturpaket II - Umsetzung


Mittelstandsschirm der Bayerischen Staatsregierung

Angesichts der aktuellen Wirtschaftslage hat die Bayerische Staatsregierung ein breites Maßnahmenbündel zur Stabilisierung der Konjunktur in Bayern beschlossen. Im Mittelpunkt steht der Bayerische Mittelstandsschirm, mit dem die akuten Bedürfnisse der Mittelstandsfinanzierung erfüllt werden sollen. Zuständig für die Förderung des Mittelstands ist die LfA Förderbank Bayern .


Bayerischer Mittelstandsschirm

Überblick über den von der Staatsregierung aufgespannten Mittelstandsschirm für bayerische Unternehmen zur Verbesserung der Fördermöglichkeiten speziell für den Mittelstand.

Stand: April 2009

Deckblatt der Broschüre: Bayerischer Mittelstandsschirm

Ausweitung des Bürgschaftsinstrumentariums
der LfA

Der Mittelstandsschirm beinhaltet insgesamt 200 Mio. Euro zusätzliche Haushaltsmittel, mit denen in Form von Rückbürgschaften die Leistungs- und Risikotragfähigkeit der LfA erweitert wird. In diese Rückbürgschaften werden die 2009 und 2010 bei der LfA neu beantragten Bürgschaften einbezogen, die zudem zeitlich befristet ausgeweitet und modifiziert werden.

  • Großzügigere Betriebsmittelbürgschaften: Der maximale Bürgschaftssatz für Betriebsmittelkredite wurde von 50 % auf 80 % angehoben. Zudem wurden die Vergabevorschriften angepasst, was den Unternehmen einen leichteren Zugang zu Betriebsmittelbürgschaften der LfA ermöglicht.
  • Übernahme von Rettungsbürgschaften: Für Unternehmen in Schwierigkeiten können neben Umstrukturierungsbürgschaften nunmehr auch Rettungsbürgschaften gemäß den EU-Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten beantragt werden. Der Bürgschaftssatz beträgt hier jeweils bis zu 80 %. Eine Rettungsbürgschaft ist - gemäß EU-Vorgaben - eine vorübergehende, reversible Unterstützungsmaßnahme für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Rettungs- und Umstrukturierungsbürgschaften aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Bürgschaften für Investitions-, Aval- und Betriebsmittelkredite aus der mittelständischen Industrie, von Dienstleistungsunternehmen und Freien Berufen sind über die Hausbank direkt bei der LfA zu beantragen. Für Bürgschaftsanträge von KMU (außer Rettungs- und Umstrukturierungsfälle) aus den Bereichen Handel, Handwerk, Gartenbau, Hotel- und Gaststättengewerbe ist die Bürgschaftsbank Bayern zuständig.

Weitere Informationen zum Bürgschaftsangebot der LfA.


Anhebung des Haftungsfreistellungssatzes bei Investivkredit und Investivkredit 100

Der Haftungsfreistellungssatz für die Investivkredite der LfA wird als Teil des Bayerischen Mittelstandsschirms vorübergehend bis Ende 2010 von bisher 50 % auf 70 % angehoben.


Weitere Förderangebote der LfA:

Im Zusammenhang mit der im Mittelstandsschirm erleichterten Verbürgung von Betriebsmittelkrediten ist der zinsverbilligte Akutkredit der LfA für Betriebe in Schieflage das passende Förderinstrument um Liquiditätsengpässe zu überbrücken.

Obwohl die aktuellen Konjunkturaussichten viele Unternehmen zwingen, Einsparungen vorzunehmen, müssen die Betriebe gleichzeitig investieren um wettbewerbsfähig zu bleiben. Für diese gerade in der Krise notwendigen Investitionen hält die die zinsverbilligten Startkredite und Investivkredite bereit.

Geht es zudem auch um Investitionen, die zum Beispiel wegen des besseren Wirkungsgrads einer Maschine Energie – und damit Kosten – einsparen, steht auch der zinsverbilligte Ökokredit der LfA zur Verfügung. Seit Herbst 2008 wurde der Ökokredit um eine besonders zinsgünstige Klimaschutzvariante erweitert.

In Krisenzeiten wird wegen des höheren Risikos auch die Auftragsfinanzierung schwieriger. Neben Exportgarantien können auch von der Hausbank zu gebende Avalkredite für Inlands- und Auslandsaufträge sowie auftragsbezogene Betriebsmittelkredite durch Auftragsgarantien der LfA begleitet werden.

Bei Fragen zum Mittelstandsschirm und den Angeboten der LfA Förderbank Bayern steht Ihnen das Kundencenter der LfA gerne zur Verfügung. Sie erreichen es unter folgender Adresse:

LfA Förderbank Bayern
Kundencenter
Königinstraße 15
80539 München

Tel.: 01801 212424 (zum Ortstarif)
Fax: 089 2124–2216
E-Mail: info@lfa.de
www.lfa.de


Überblick über sonstige staatliche Unterstützungsangebote

Im Zuge der aktuellen Finanzkrise wurden auch die Programme der KfW und der Bürgschaftsbank Bayern sowie die Insolvenzordnung (InsO) modifiziert. Nachfolgend werden diese zusammengefasst dargestellt.

Unterstützungsangebote der KfW

  • KfW Sonderprogramm 2009 für Unternehmen bis 500 Mio. € Umsatz
    Finanziert werden Investitionen in Deutschland und Betriebsmittel (inkl. Warenlager und sonstigem Liquiditätsbedarf) auch im Rahmen von Anschlussfinanzierungen und Prolongationen. Der Höchstförderbetrag beträgt 50 Mio. € pro Vorhaben (max. 30 % der Bilanzsumme; max. drei Vorhaben je Unternehmen). Die KfW bietet für die gesamte Kreditlaufzeit bei Investitionen optional eine 50-%ige oder 90-%ige Haftungsfreistellung an, bei Betriebsmitteln eine 50-%ige (zukünftig: 60-%ige) Haftungsfreistellung.

  • KfW Sonderprogramm für Unternehmen über 500 Mio. € Umsatz
    Antragsberechtigt sind o.g. Unternehmen, es sei denn, ihnen steht der Zugang zum Kapitalmarkt offen. Der maximale Kreditbetrag pro Antragsteller geht i.d.R. bis 300 Mio. €. Möglich ist ebenfalls eine so genannte Bilanzfinanzierung, d.h. eine Finanzierung ohne konkreten Verwendungszweck. Die Haftungsfreistellung beträgt 50% bei Liquiditäts- oder Bilanzfinanzierung; bei reiner Investitionsfinanzierung i.d.R. 70 %. Die Erhebung der im Markt üblichen Gebühren für Strukturierung und Bearbeitung auf Ebene der durchleitenden Banken ist zugelassen.

  • KfW Programm für Konsortialfinanzierungen
    Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 500 Mio. €, es sei denn, ihnen steht der Zugang zum Kapitalmarkt offen. Das Darlehensvolumen der KfW soll pro Konsortialfinanzierung maximal 200 Mio. € betragen. Die KfW beteiligt sich zu gleichen Konditionen wie die übrigen Konsorten (d.h. beihilfefrei) mit max. 50% an der Finanzierung des Unternehmens.

Unterstützungsmöglichkeiten der Bürgschaftsbank Bayern

Die Bürgschaftsbank Bayern (BBB) ist eine Selbsthilfeeinrichtung der gewerblichen Wirtschaft zum Zwecke der Mittelstandsförderung. Ihre Aufgabe besteht darin, fehlende oder nicht ausreichende Sicherheiten zu ersetzen, um somit betriebsgerechte Finanzierungen zu ermöglichen.

Die BBB übernimmt Bürgschaften zugunsten von KMU in Bayern für Kredite von Kreditinstituten, Bausparkassen und Versicherungsunternehmen sowie für Leasingfinanzierungen. Die KMU müssen den Branchen Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe oder Garten-/Landschaftsbau zuzuordnen sein und dürfen sich EU-rechtlich nicht in Schwierigkeiten befinden. Die EU-Beihilferichtlinien finden entsprechend Anwendung.

Der Bürgschaftshöchstbetrag liegt bei 1 Mio. € (zukünftig: 1,5 Mio. €) auf De-minimis-Basis, wobei die Bürgschaftsquote 80 % des Kreditbetrages nicht übersteigen darf (bei Betriebsmittelfinanzierungen 70 %); die Laufzeit der Bürgschaft darf 15 Jahre nicht überschreiten. Der von der BBB verbürgte Kredit ist soweit wie möglich abzusichern.

Ansprechpartner: Bürgschaftsbank Bayern GmbH: 089 545857-0

Weitere Informationen: www.bb-bayern.de

Reform des Insolvenzrechts

Im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise wurde der insolvenzrechtliche Begriff der Überschuldung angepasst. Nach der Neufassung der InsO liegt eine Überschuldung vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich (§ 19 Abs. 2 InsO). Mit dieser Regelung soll in Krisenzeiten an sich gesunden Unternehmen der Weg zu einer Sanierung geebnet werden. Die neue Fassung ist befristet und gilt bis zum 31.12.2010.

Staatliche Unterstützungsangebote für den Mittelstand in der Wirtschafts- und Finanzmarktkrise

Informationspapier

Stand: September 2009

Deckblatt der Broschüre: Staatliche Unterstützungsangebote für den Mittelstand in der Wirtschafts- und
Finanzmarktkrise

Möglichkeiten für mittelständische Unternehmen in der Krise - auf einen Blick

Die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern bietet umfangreiche Informationen zum Konjunkturpaket



Quelle: http://www.stmwivt.bayern.de/wirtschaft/konjunkturprogramm/index.html (21.03.2010)