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Grundsätze Bayerischer Qualitätspreis


Ziel

Die Bayerische Staatsregierung, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie zeichnet jährlich bayerische

  • Unternehmen sowie
  • wirtschaftsfreundliche Gemeinden

aus, die herausragende Leistungen im Bereich Qualität und Qualitätsmanagement aufweisen.

Die Auszeichnung soll

  • das Verständnis der Anforderungen für hervorragende Qualität verbessern,
  • die mit einer erfolgreichen Qualitätsstrategie verbundenen Vorteile herausstellen,
  • die ständig wachsende Bedeutung der Qualität als Wettbewerbsfaktor hervorheben und darüber hinaus
  • bei Gemeinden die Bemühungen um eine effiziente Wirtschaftsförderung würdigen.

Preiskategorien

Verliehen werden insgesamt 12 Preise, davon

  • 3 Preise an Produktionsunternehmen aus der Industrie
  • 2 Preise an Handwerksunternehmen
  • 2 Preise an Handelsunternehmen
  • 2 Preise an Unternehmensorientierte Dienstleister
  • 3 Preise an Wirtschaftsfreundliche Gemeinden

Teilnehmer

a) Unternehmen:

  • Produzierende und dienstleistende Unternehmen
  • Sitz/Standort in Bayern
  • keine Größenbeschränkung
  • Zertifizierung eines betrieblichen Qualitätsmanagements ist nicht Voraussetzung

Die teilnehmenden Unternehmen, Unternehmensteile oder Produktionsstätten müssen einen oder mehrere Standorte in Bayern haben und mindestens 30 % ihres Geschäfts in Deutschland abwickeln. Ein bayerischer Standort nach Wahl des Unternehmens kann dann am Wettbewerb teilnehmen.

Teilnahmeberechtigt in der Kategorie unternehmensorientierte Dienstleister sind Dienstleister mit Schwerpunkt auf Unternehmenskunden. Ausgeschlossen sind hierbei die Branchen Tourismus und Finanzdienstleistungen (einschließlich Banken und Versicherungen).

b) Gemeinden:

Zum Wettbewerb werden ausschließlich bayerische Gemeinden zugelassen.
Die Teilnehmerzahl ist für jeden Regierungsbezirk auf 3 bzw. 5 (Oberbayern) begrenzt.


Nominierung

Eigenbewerbung ist nicht möglich.

Vorschläge für auszuzeichnende Unternehmen können von Mitgliedern des Expertengremiums für den Bayerischen Qualitätspreis, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Industrieverbänden, Fachverbänden des Handwerks, Handelsverbänden, Fachverbänden im Dienstleistungsbereich sowie vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie von Mitte August bis Mitte September eingereicht werden.

Gemeinden werden durch die zuständige Regierung in Abstimmung mit der jeweiligen Industrie- und Handelskammer und der jeweiligen Handwerkskammer vorgeschlagen.

Nach Auszeichnung mit dem Bayerischen Qualitätspreis können Unternehmen bzw. Gemeinden frühestens nach drei Jahren erneut vorgeschlagen werden. Voraussetzung ist eine bis dahin deutliche Weiterentwicklung des Unternehmens bzw. der Gemeinde.


Bewertungsverfahren

Die nominierten Unternehmen bzw. Gemeinden erhalten einen detaillierten Fragenkatalog mit offenen und geschlossenen Fragestellungen, der fallweise mit weiterführenden Informationen zum Unternehmen und der Produkte bzw. zur Wirtschaftsfreundlichkeit der Gemeinde ergänzt werden kann. Darzulegen ist, welche Aktivitäten und Maßnahmen in definierten Qualitätskategorien ergriffen und welche Ergebnisse erzielt wurden.

Die Bewertung der eingereichten Bewerbungsunterlagen erfolgt durch den Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre - Unternehmensführung, Logistik und Produktion, Univ.-Prof. Dr. Horst Wildemann, Technische Universität München. Die Auswahl der Preisträger aus dem Bereich "Unternehmen" erfolgt durch ein Expertengremium, aus dem Bereich "Wirtschaftsfreundliche Gemeinde" durch eine gesonderte Jury. Die Vorschläge bedürfen der Zustimmung durch den Bayerischen Staatsminister für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie.


Preis

Der Preis besteht aus einer Urkunde und einer Glaspyramide. Er ist nicht mit einem Geldbetrag dotiert.


Preisverleihung

Die Preisverleihung findet meist Anfang März in den Räumen der Residenz in München statt. Hierzu wird schriftlich eingeladen.


Werbung

Die Preisträger können in ihrer Werbung auf den verliehenen Qualitätspreis unter Verwendung des Logos und der Angabe des Verleihungsjahres hinweisen.


Gebühren und Kosten

Die Teilnahme am Wettbewerb ist gebühren- und kostenfrei.


Fachliche Betreuung

Technische Universität München, Forschungsinstitut - Unternehmensführung, Logistik und Produktion, Univ.-Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Horst Wildemann

Ansprechpartner:
Dipl.-Kfm. Sebastian Kurz
Telefon: +49 89 289 24039
Telefax: +49 89 289 24011
E-Mail: Sebastian.Kurz@wi.tum.de
Internet: www.bwl.wi.tum.de


Gesamtverantwortung

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

Petra Nägerl
Prinzregentenstr. 28
80538 München
Telefon: +49 89 2162 2435
Telefax: +49 89 2162 3435
E-Mail: Petra.Naegerl@stmwivt.bayern.de


Detailinformationen

zu

  • Zielsetzung und Aufbau des Bayerischen Qualitätspreises,
  • Terminplan, Gremien und Ablauf des Wettbewerbs,
  • Download der Fragebögen für nominierte Unternehmen,
  • Informationen über bisherige Teilnehmer und Preisträger

finden Sie unter www.bayerischer-qualitaetspreis.de



Quelle: http://www.stmwivt.bayern.de//wirtschaft/qualitaetsmanagement/qualitaetspreis/grundsaetze/ (09. 02. 2012)