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Regionale Wirtschaftsförderung

Die Regionalpolitik hat die Aufgabe, strukturschwache Regionen nachhaltig zu unterstützen. Durch den Ausgleich ihrer Standortnachteile soll diesen Gebieten der Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung ermöglicht werden. Gleichzeitig stärkt eine gezielte Regionalförderung das gesamtwirtschaftliche Wachstum und erleichtert den notwendigen Strukturwandel. Schließlich verfolgt die Regionalförderpolitik das grundgesetzlich verankerte Ziel, gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland herzustellen.
Die Bayerische Regionalförderung umfasst Zuwendungen für Investitionen gewerblicher Unternehmen sowie für Investitionen in die touristische Infrastruktur. 

Förderprogramme:

Ansprechpartner:

Ansprechpartner für die Fördermaßnahmen sind die Wirtschaftsabteilungen (Sachgebiete 20) der örtlich zuständigen Bezirksregierungen. Die Mitarbeiter der Bezirksregierungen stehen gerne für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung, helfen bei der Antragserstellung und wickeln das gesamte Förderverfahren ab: Angefangen von der Antragsprüfung und dem Bewilligungsverfahren bis hin zur Mittelauszahlung und der abschließenden Verwendungsnachweisprüfung.

Karte der Bayerischen RegierungsbezirkeOberfrankenUnterfrankenMittelfrankenOberpfalzNiederbayernSchwabenOberbayern

Bezirksregierungen:

(Links jeweils auf die Wirtschaftsabteilungen)



Gewerbliche Wirtschaftsförderung

Die Stärkung der wirtschaftlichen Eigenkraft ist eines der zentralen Ziele einer effektiven Wirtschaftsförderung in Bayern. Im Rahmen der gewerblichen Regionalförderung werden einzelbetriebliche Investitionen gefördert, um die konsequente und kontinuierliche Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen zu unterstützen. Wie kein anderes Förderinstrument zielt die einzelbetriebliche Investitionsförderung zudem auf die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen "vor Ort", stärkt das gesamtwirtschaftliche Wachstum und wirkt vor allem auch dem demographischen Wandel (Abwanderung von Arbeitskräften) entgegen. 


Flyer zur gewerblichen Wirtschaftsförderung in Bayern

Das Faltblatt gibt einen Überblick über die möglichen Förderleistungen besonders für kleine und mittelständische Unternehmen sowie für Existenzgründer.

Stand: April 2010

Deckblatt - Flyer zur gewerblichen Wirtschaftsförderung in Bayern

Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (Karte)

In der Karte sind die Fördergebiete gekennzeichnet.

Stand: Oktober 2008

Deckblatt - Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (Karte)

Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)

Verfassungsrechtlich in Art 91a Grundgesetz verankert, haben sich Bund und Länder die Aufgabe gestellt, gemeinsam die Wirtschaftsstruktur in besonders strukturschwachen Gebieten zu verbessern, mit dem Ziel, eine ausgewogene regionale Entwicklung in Deutschland zu erreichen.
Gefördert werden einzelbetriebliche Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens. Die Förderleistungen kommen in erster Linie in den C-Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe (vgl. o.a Fördergebietskarte) zum Einsatz.
Die Förderkonditionen sind im Koordinierungsrahmen, der gemeinsam vom Bund und den Ländern beschlossen und von der EU genehmigt wurde, geregelt.

GRW-Koordinierungsrahmen (gültig seit 2009)

Förderantrag:

Mit dem Investitionsvorhaben darf erst begonnen werden, nachdem die Bewilligungsstelle die grundsätzliche Förderfähigkeit des beantragten Vorhabens schriftlich bestätigt hat. Andernfalls ist eine Förderung des Vorhabens von vornherein ausgeschlossen.

Bayerisches Regionales Förderprogramm für die gewerbliche Wirtschaft (BRF)

Im Rahmen dieses ausschließlich aus Landesmitteln finanzierten Förderprogramms werden Investitionen von Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handwerk, Tourismus und sonstige Dienstleistungen unterstützt.  

Gefördert werden einzelbetriebliche Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens. Die Fördermittel werden im ländlichen Raum und in  wirtschaftlichen schwachen Gebieten (C-,D- und sonstige Fördergebiete; vgl. o.a Fördergebietskarte) sowie in den bayerischen Tourismusgebieten eingesetzt.

Die Förderkonditionen sind in der Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderungsprogramms (BRF) geregelt.

Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderungsprogramms (BRF) (gültig ab  01.09.2008)

Förderantrag

Sofern das Vorhaben in den GRW-Gebieten (Landkreise Rottal-Inn, Passau, Freyung-Grafenau, Regen, Cham, Schwandorf, Amberg-Sulzbach, Neustadt an der Waldnaab, Tirschenreuth, Bayreuth, Wunsiedel,Kulmbach, Hof, Kronach, Lichtenfels und Coburg; Städte Passau, Weiden, Amberg, Bayreuth, Hof, Coburg) der Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz und Oberfranken durchgeführt wird, darf mit dem Investitionsvorhaben erst begonnen werden, nachdem die Bewilligungsstelle die grundsätzliche Förderfähigkeit des beantragten Vorhabens schriftlich bestätigt hat. In den übrigen Fördergebieten darf mit dem Investitionsvorhaben erst nach Antragstellung begonnen werden. Andernfalls ist eine Förderung des Vorhabens von vornherein ausgeschlossen.    

  • BRF-Antrag für die gewerbliche Wirtschaft - Industrie, Handwerk und sonstiges Dienstleistungs-gewerbe - (Vordruck Nr. 90 IH/2011)
  • BRF-Antrag für die gewerbliche Tourismuswirtschaft - (Vordruck Nr. 90 FV/2011)

Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten

Im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten“ können technische Erneuerungen und Modernisierungsmaßnahmen zur Komfort- und Qualitätsverbesserung von Seilbahnen in kleinen Skigebieten gefördert werden. 

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Vorhaben von tourismuspolitischer Bedeutung ist, sowohl für den Winter- als auch für den Sommertourismus ausgerichtet ist und im Einklang mit den Belangen des Umweltschutzes sowie der Raumordnung und Landesplanung steht.

Richtlinie zur Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten (gültig ab 06.03.2009)

Förderantrag

  • Antrag für gewerbliche Unternehmen
  • kommunale (Gebiets-)Körperschaften füllen bitte das Antragsformular Muster 1a zu Art. 44 BayHO aus.



Touristische Infrastrukturförderung

Um auf dem Tourismussektor auf Dauer und mit Erfolg im nationalen und internationalen Wettbewerb bestehen zu können, muss den Urlaubsgästen in Bayern ein hoher Qualitätsstandard geboten werden. Vor diesem Hintergrund unterstützt das Bayerische Wirtschaftsministerium im Rahmen der bayerischen Regionalförderung zum einen die Investitionsbemühungen der gewerblichen (Tourismus-)Wirtschaft und stärkt zum anderen die kommunale Tourismusinfrastruktur in den bayerischen Heilbädern, Kur- und Fremdenverkehrsorten.

Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE)

Im Rahmen des aus reinen bayerischen Landesmitteln finanzierten RÖFE-Programms werden touristische Informationszentren einschließlich Tourismusämter, Kurparks, Kurwege, Tagungsräume und Veranstaltungszentren gefördert; ferner die Generalsanierung und Modernisierung von Hallenbädern, Kongressgebäuden und Kurhäusern.
Zuwendungsempfänger sind ausschließlich kommunale Körperschaften.

Förderantrag



Transparenz

Um die von der EU geforderte verstärkte Transparenz von Fördermaßnahmen zu gewährleisten, ist ein Verzeichnis über die gewährten GRW-Beihilfen auf der Internetseite zu veröffentlichen. Diese Übersicht wird ein Mal jährlich zum 30. Juni aktualisiert.

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)


Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in Bayern

Operationelles Programm des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung 2007-2013 - Förderbroschüre

Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zählt zu den Strukturfonds der Europäischen Union. Nach den Vorgaben der EU sollen die EFRE-finanzierten Maßnahmen dazu beitragen, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt durch Ausgleich der wichtigsten regionalen Ungleichgewichte zu stärken. Die vorliegende Broschüre soll einen kleinen Einblick über die vielfältigen Fördermöglichkeiten in Bayern geben.

Stand: 2/2008 mit Aktualisierungen 5/2010

Deckblatt - Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in Bayern


Quelle: http://www.stmwivt.bayern.de//wirtschaft/regionale-wirtschaft/ (07. 02. 2012)